Richterliche Unparteilichkeit.
Entscheidungsreife & Null Revisionsfehler.
Chambers Supercomputing für Zivil- und Handelskammern sowie Senate
Entwickelt für Richterinnen und Richter an Landgerichten (Zivil- & Handelskammern), Oberlandesgerichten und BGH-Zivilsenaten. Strukturierte Urteilstatbestände (ZPO § 313), richterliche Hinweispflichten (ZPO § 139), BGH-Divergenzprüfungen und automatisierte Streitwert- & Kostenentscheidungen.
Vom Hinweissieb bis zum revisionssicheren Urteilsentwurf
AlphaLaw unterstützt die richterliche Entscheidungsfindung bei strikter Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit.
Zulässigkeits-, Sachzuständigkeits- & ZPO § 139 Hinweissieb (< 100ms)
Führen Sie vor der mündlichen Verhandlung eine sofortige Prüfung durch: Sachliche und örtliche Zuständigkeit (KfH nach GVG §§ 95, 96), Bestimmtheitsgebot des Klageantrags (ZPO § 253) und Rügefristen (ZPO § 295). Generiert rechtzeitige richterliche Hinweise zur Vermeidung von Überraschungsentscheidungen.
Urteils-Compiler (ZPO § 313): Tatbestand & Entscheidungsgründe
Neutralisieren Sie anwaltliche Rhetorik durch strukturierte Aktensynthese. AlphaLaw trennt automatisch den unstreitigen vom streitigen Parteivortrag, ordnet Klageanträge, Widerklagen und Hilfsanträge und formuliert die Entscheidungsgründe mit lückenloser Subsumtion.
BGH-Divergenz- & Revisionssicherheits-Prüfung (ZPO § 543)
Gleichen Sie Ihren Urteilsentwurf vor der Verkündung mit der ständigen BGH-Rechtsprechung ab. Erkennt Divergenzen zu anderen OLG-Senaten, klärt Grundsatzfragen und prüft die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision.
Beweisbeschluss- & Beweiswürdigungsmatrix (ZPO §§ 358, 286)
Erstellen Sie revisionssichere Beweisbeschlüsse. Strukturiert die Beweisaufnahme nach Zeugen, Urkunden und Sachverständigengutachten, weist die Beweislast nach den Regeln des BGB korrekt zu und formuliert die freie Beweiswürdigung.
Kostengrundentscheidungs- & Streitwert-Determinator (ZPO § 91, GKG)
Erstellen Sie die exakte Kostenentscheidung nach ZPO §§ 91, 92 (Baumbach'sche Kostenformel bei Teilerfolg und Mehrheit von Beteiligten) und die Streitwertfestsetzung (GKG § 63) in Sekunden.
Geschäftsgeheimnisschutz- & In-Camera-Prüfung (GeschGehG § 16)
Bearbeiten Sie sensible Unternehmensdaten unter strengem Geheimnisschutz. Bestimmt Geschäftsgeheimnisse nach dem GeschGehG, ordnet Geheimhaltungsmaßnahmen an und beschränkt die Akteneinsicht nach ZPO § 172 GVG.
25–45 Stunden gespart pro komplexem Urteil / Beschluss
Messbare Entlastung für Richterinnen und Richter an Zivilkammern und Senaten.
Dr. Arthur Sterling • Leitende Kammer-AI (Handelskammer)
Oberlandesgerichte (Zivilsenate & Commercial Courts) • 4.1M + Entscheidungen
“Die richterliche Unabhängigkeit und Entscheidungsqualität beruhen auf unparteilicher Subsumtion und lückenloser Revisionssicherheit. AlphaLaw entlastet die Justiz von mechanischer Aktenarbeit und stärkt die Rechtssicherheit.”